Allgemeine Gesch?ftsbedingungen aBITs e.U.
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.
Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Firma aBITs e.U. ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Die Gültigkeitsdauer des Angebotes wird am Angebot selbst ausgewiesen und gilt solange der Vorrat reicht.
3. Gewährleistung, Haftung
aBITs e.U. leistet im Rahmen der nachstehenden Regelung Gewähr für eine fach- und termingerechte Erfüllung der im Leistungsverzeichnis vereinbarten Leistung nach bestem Willen und Vermögen. aBITs e.U. ist nicht verpflichtet, den Kunden über die Bereitstellung (außer Erstdienstleistung) zu informieren.
Jegliche Nachbesserung aufgetretener Mängel erfolgt, nach Hinweis durch den Kunden, möglichst kurzfristig im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Die Pflicht zur Nachbesserung entfällt, wenn der Kunde in Leistungen von aBITs e.U. eingegriffen hat. Ergibt eine Nachforschung, aufgrund einer Reklamation des Kunden, dass der Fehler nicht von aBITs e.U. zu vertreten ist, sind die Kosten der Untersuchung vom Kunden zu tragen.
Bei fehlerhafter Dateneingabe hat aBITs e.U. jedoch das Recht, eine Richtigstellung erst anlässlich der nächsten Verarbeitung vorzunehmen, wenn eine Neudurchführung der Arbeit mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre und sich eine Richtigstellung bei der nächsten Verarbeitung ohne weiteres durchführen lässt.
Für die Fehler, die bei der elektronischen Datenübertragung entstanden sind und im laufenden Betrieb nicht erkannt worden sind, haftet aBITs e.U. nicht. Dasselbe gilt für Konsequenzen solcher Übertragungsfehler in der weiteren Verarbeitung. aBITs e.U. haftet für Schäden, welche nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Vertreter verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen oder Gewinnen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen aBITs e.U. ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4.Entgelt
Die von aBITs e.U. gelieferte und installierte Hard- und Software verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes durch den Vertragspartner im Eigentum von aBITs e.U.. Für den Fall, dass aBITs e.U. lediglich EDV-Dienstleistungen erbringt, bleibt das von aBITs e.U. hierdurch hergestellte Werk (Produkt) bis zu dessen vollständiger Bezahlung im Eigentum von aBITs e.U.. Das geistige Eigentum und alle damit im Zusammenhang stehenden Rechte, insbesondere das Urheberrecht und sonstige Immaterialgüterrechte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der von aBITs e.U. erbrachten Leistungen bei der aBITs e.U..
aBITs e.U. ist berechtigt, im Falle des Rücktrittes vom Vertrag wegen des Verzuges des Vertragspartners mit auch nur einer Leistung aus dem Vertrag, den Urzustand, der vor Beginn der von aBITs e.U. erbrachten Leistungen bestanden hat, wiederherzustellen, insbesondere die installierten Programme zu deinstallieren. Dem Vertragspartner ist es jedenfalls untersagt, das Werk zu nutzen, solange er mit der Erbringung auch nur einer von ihm geschuldeten Leistung im Verzug ist.
Das Entgelt beruht auf den im Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen.
aBITs e.U. ist berechtigt, in folgenden Fällen das Entgelt zu ändern:
a) Bei Änderung des durch das statistische Zentralamt in Wien veröffentlichten Lebenserhaltungskostenindex, wobei als Wertmesser jene Indexzahl gilt, die in dem Monat des Vertragsabschlusses veröffentlicht wird. Indexänderung kommen erst dann zum Tragen, wenn sie mindestens 5% betragen.
b) Ansonsten, wenn sich die wesentlichen Kalkulationsgrundlagen von aBITs e.U. erheblich ändern. Derartige Preisänderungen sind so fristgerecht bekanntzugeben, dass der Kunde die Möglichkeit hat, den Vertrag zu kündigen.
5. Markenrechtlicher Schutz des Domain-Namens
Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung des Domainnamens und die Ladung seiner Seiten ins Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzwidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, aBITs e.U. von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain-Namensregistrierung bzw. Konnektierung freizustellen.
Sofern nachstehend nichts anderes vorgesehen ist, werden alle Dienstleistungs- bzw. Lizenzverträge auf unbestimmte Dauer, mindestens jedoch ein Jahr, abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von aBITs e.U. und vom Kunden bis spätestens 3 Monat vor Ablauf des Jahres bzw. vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit jederzeit gekündigt werden, danach verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr bzw. insofern angegeben um die vertraglich festgelegte Vertragsdauer. Maßgeblich ist Datum des Einlangens der Kündigung bei aBITs e.U. bzw. beim Kunden; die Kündigung hat schriftlich per Fax oder Brief zu erfolgen.
6. Daten und Unterlagen des Kunden
Alle vom Kunden gelieferten Materialien, wie Datenträger, Photographien, Dias, Textvorlagen und andere Angaben zur Dienstleistung, müssen in einem üblichen, für die Dienstleistung geeigneten Zustand (Format) sein.
aBITs e.U. wird sich bemühen, die Tauglichkeit der übergebenen Materialien hierauf zu prüfen, übernimmt aber keine Haftung für die Vollständigkeit der Prüfung. Ergeben sich Mehrarbeiten, die aus fehlerhaftem Material, unüblichen Formaten oder aus anderen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, herrühren, so werden diese, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt, verrechnet.
7. Transport
Der körperliche Hin- und Rücktransport des Materials des Kunden und etwaiger Arbeitsergebnisse erfolgt, auch wenn der Transport von aBITs e.U. besorgt wird, auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Auch der Informationstransport auf elektronischem Wege erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
8. Aufbewahrungspflicht
aBITs e.U. ist verpflichtet, Datenträger, Originalbelege, Auswertungen und sonstige Unterlagen bis zur nächsten Verarbeitung, längstens aber 4 Wochen, aufzubewahren. Bei Beendigung des Vertrages längstens 60 Tage. Wünscht der Kunde vor Ablauf der vorgenannten Fristen dies schriftlich, hat aBITs e.U. die Datenträger ihm oder einem von ihm benannten Dritten auf seine Kosten zu übermitteln.
9. Rechnungslegung
Mangels im Einzelfall anwendbarer anders lautender schriftlicher Vereinbarung sind alle Zahlungen der Vertragspartner, für die von aBITs e.U. erbrachten Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen prompt bei Rechnungserhalt zu leisten.
Bei Einzelaufträgen erfolgt die Rechnungslegung nach Fertigstellung. Bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, erfolgt die Rechnungslegung wie vereinbart.
10. Zahlung
10.1
Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen bei Fakturenerhalt fällig.
10.2
Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen - ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist - zurückzunehmen.
10.3
Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers, mit dem wir Vertragszinsen vereinbart haben, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von
5 % pro Jahr zuzüglich zu den Vertragszinsen zu beanspruchen. Sind keine Vertragszinsen vereinbart, so beträgt der Verzugszinssatz 9 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 13 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.
10.4
Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt das sachlich zuständige Gericht St. Pölten als vereinbart. aBITs e.U. ist es freigestellt, den Kunden auch bei einem anderen Gericht zu belangen.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
12. Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet sämtliche, ihm im Zusammenhang mit Lieferungen und Leitungen von aBITs e.U., zugängig werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts oder Betriebsgeheimnis von aBITs e.U. erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
13. Gestaltungs- und Urheberrechte
aBITs e.U. hat die alleinigen Urheberrechte an denen im Rahmen der Dienstleistung vorgenommen Gestaltungen (Gestaltung der Homepage, besondere graphische Gestaltungen, Softwareentwicklung etc.). Dem Kunden ist es nicht gestattet, ohne schriftliche Zustimmung von aBITs e.U. die Homepage oder besondere graphische Gestaltungen sowie Softwareentwicklungen im Rahmen der erbrachten Dienstleistung außerhalb des Vertrages mit aBITs e.U. zu verwerten. Insbesondere ist die Verwertung über einen anderen Dienstleister untersagt.
Sollte eine Bestimmung dieser vorstehenden Bedingungen gegen ein gesetzliches Gebot verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein oder werden, so gilt als vereinbart, dass dieser Umstand auf die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile des Vertrages und dieser Bedingungen keine Auswirkungen hat und verpflichten sich die Vertragsparteien diesfalls, unverzüglich an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck des mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten am nächsten kommt. Dies gilt auch für Auslegung der unwirksamen Bestimmung.